Grabpflege

Die Grabpflege kann durch die Angehörigen erfolgen, sie kann aber auch dem Begräbnisgemeindeverband (Friedhofgärtner) oder einem Dritten übertragen werden.
Übernimmt der Begräbnisgemeindeverband die Grabpflege, so bestehen zwei Möglichkeiten für die Beauftragung:

a) Vorauszahlungsvertrag für die ganze Ruhedauer (mindestens 20 Jahre)
b) Jährliche Verrechnung des Pflegeaufwandes

Beide Varianten sind im Merkblatt Grabpflege beschrieben. Detaillierte Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner jederzeit gerne.

Im Frühjahr (März), Frühsommer (Mai) und Herbst (Oktober) findet im Hinblick auf die jeweilige Neuanpflanzung der Gräber ein Pflanzenverkauf statt.