Bestattungswesen

Zuständigkeiten

Meldung eines Todesfall

Die Angehörigen oder Bestattungsdienste melden einen Todesfall dem Bestattungsamt. Diese Aufgabe hat der Begräbnisgemeindeverband der Einwohnerkontrolle Münchenbuchsee übertragen. Das Bestattungsamt und die Bestattungsdienste informieren gleichzeitig oder anschliessend die weiteren Stellen in Absprache mit den Angehörigen.

Bestattungsfeiern

Bestattungsfeiern sind durch die Angehörigen zu organisieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen der Kirchgemeinde zu koordinieren.

Bestattungswünsche

Bestattungswünsche zu Lebzeiten können bei einem Notar oder einem Bestattungsdienst schriftlich hinterlegt werden.

 

Bestattungszeiten

a) An Werktagen ohne Samstage um 12.30 Uhr auf dem Friedhof, Trauerfeier um 13.00 Uhr in der Kirche oder in resp. vor der Aufbahrungshalle.

b) An Samstagen nur ausnahmsweise, wenn es die Verhältnisse nicht anders erlauben.

c) Stille Urnenbeisetzungen finden an Werktagen ohne Samstage um 11.00 Uhr statt.


Weitere Details finden sie im Bestattungs- und Friedhofreglement (BestR), Art. 9 – 14.